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   OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22   

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https://dejure.org/2023,18654
OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22 (https://dejure.org/2023,18654)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2023 - 9 UF 166/22 (https://dejure.org/2023,18654)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 9 UF 166/22 (https://dejure.org/2023,18654)
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    Berücksichtigung betrieblicher Altersversorgung im Versorgungsausgleich; Berücksichtigung von Anrechten aus einer Versicherung im Versorgungsausgleich; Verwertung von Anrechten aus einer privaten Altersversorgung nach Rechtshängigkeit der Scheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 9 WF 4/23

    Ermittlung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22
    Es ist schon grundsätzlich zweifelhaft, ob sich ein Beteiligter im Rahmen beantragter Verfahrenskostenhilfe auf die Verwertung eines im (hier also anderweitig) laufenden Scheidungsverbundverfahren in der Folgesache Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Altersvorsorgevermögens verweisen lassen muss (ablehnend erkennender Senat, Beschluss vom 20. Januar 2023, Az. 9 WF 4/23).
  • KG, 03.03.2020 - 13 UF 184/19

    Ehescheidungsfolgesache: Beschränkung des Versorgungsausgleichs bei Ausübung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22
    Die gerade auch in der Beschwerdebegründung formulierte - und zudem mit dem empörten Vorwurf eines verschwiegenen Anrechts des Antragsgegners konnotierte - Erwartung der Antragstellerin, (gleichwohl) in unverminderter Höhe an den vom Antragsgegner erwirtschafteten Versorgungsanrechten teilzuhaben, stellt sich unter den obwaltenden Umständen als treuwidrig und illoyal dar und rechtfertigt es, dieses Verhalten der Antragstellerin - ohne Rücksicht auf die Motivlage - als grob unbillig anzusehen (vgl. dazu KG, Beschluss vom 3. März 2020, Az. 13 UF 184/19 - Rdnr. 7 ff. bei juris; erkennender Senat, Beschluss vom 12. Mai 2022, Az. 9 UF 12/22).
  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22
    Die Auslegung von § 27 VersAusglG hat sich daher stets an der gesetzlichen Zielsetzung des Versorgungsausgleichs zu orientieren, nämlich eine gleichberechtigte Teilhabe der Ehegatten an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen zu verwirklichen und dem Ehegatten, der in der Ehezeit keine oder nur geringere eigene Versorgungsanwartschaften hat aufbauen können, eine eigene Versorgung zu schaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2015, Az. XII ZB 701/13 - Rdnr. 14 ff. bei juris).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22
    Allerdings kann eine solche Einwirkung eines Ehegatten auf seine Versorgungsanrechte nach § 27 VersAusglG in der Weise sanktioniert werden, dass der andere Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten nichts oder entsprechend weniger auszugleichen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2016, Az. XII ZB 264/13 - Rdnr. 19 bei juris).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 9 UF 166/22
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners können in den Versorgungsausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhanden sind (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. September 2019, Az. XII ZB 627/15 - Rdnr. 24 bei juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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